Quartierplanung Schwarzenberg – Öffentliche Auflage
Gestützt auf Art. 47 Abs. 1 und Art. 52 Abs. 1 des kantonalen Baugesetzes (BauG, GS 700.000) werden die Teilzonenplanänderung und Quartierplanung «Schwarzenberg», bestehend aus
• Teilzonenplan,
• Quartierplan,
• Reglement und
• Planungsbericht
während 30 Tagen, vom 4. November bis 3. Dezember 2026 bei der Bezirksverwaltung Gonten, Loretto 8a, 9108 Gonten, öffentlich aufgelegt. Parallel zur Quartierplanung wurde ein Vorprojekt für die Erschliessungsstrasse sowie eine Vorstudie zum Strassenprojekt Laufteggstrasse erarbeitet. Diese sind aber nicht Gegenstand des Auflageverfahrens. Die Unterlagen können hier oder nach Terminvereinbarung, Telefon 071 794 12 19, im Bezirksbüro Gonten eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Teilzonenplanänderung und Quartierplanung «Schwarzenberg» kann gestützt auf Art. 47 Abs. 3 und Art. 52 Abs. 1 BauG innert der Auflagefrist, d. h. bis 3. Dezember 2026 beim Bezirksrat Gonten, Loretto 8a, 9108 Gonten schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Bezirksrat Gonten