Die Bezugsberechtigten Eltern stellen einmalig vor dem 1. Oktober des laufenden Schuljahres ein Beitragsgesuch an den Schulrat Gonten. Der Schulrat klärt die Anspruchsberechtigung ab (Anspruch hat eine Familie ab 2 km Schulweg). Die Entschädigung wird am Ende des Schuljahres ausbezahlt. Fahrgemeinschaften rechnen die Beiträge unter sich selbständig ab. Die Bezugsberechtigung gilt bis zum Austritt des jüngsten Kindes aus der 2. Klasse.
Bei Fragen steht Ihnen der Schulrat gerne zu Verfügung.