Quartierplanung Oberhof – Öffentliche Mitwirkung
Der Bezirksrat Gonten erarbeitet für einen Teil der Parzelle Nr. 19 (künftig Nr. 1281), Oberhof, einen Quartierplan. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum, insbesondere für Familien, wobei auf eine gute ortsbauliche Einpassung, eine hohe Wohnqualität und eine haushälterische Bodennutzung geachtet wird. In Nachachtung von Art. 4 des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG, SR 700) wird die Bevölkerung hiermit über das Planungsvorhaben informiert und zur Mitwirkung eingeladen. Die Mitwirkungsfrist dauert vom 4. November bis 3. Dezember 2026. Während dieser Zeit können die Planunterlagen im Bezirksbüro Gonten eingesehen werden (Terminvereinbarung unter 071 794 12 19). Zudem sind die Unterlagen hier aufgeschaltet. Stellungnahmen sind innerhalb der Mitwirkungsfrist schriftlich an die Bezirksverwaltung Gonten, Loretto 8a, 9108 Gonten, oder per E-Mail an bezirk@gonten.ch zu richten.
Bezirksrat Gonten
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