Öffentliche Auflage Wanderwegnetzplan

Öffentliche Auflage: Wanderwegnetzpläne der Bezirke

Gestützt auf Art. 3 Abs. 3 i. V.m. Art. 4 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege vom 28. April 1996 (EG FWG) liegt der Wanderwegnetzplan des Bezirks Gonten während 30 Tagen bei der Bezirksverwaltung Gonten, Loretto 8a, 9108 Gonten, öffentlich auf. Der Netzplan kann hier heruntergeladen oder nach Terminvereinbarung, Telefon 071 794 12 19, im Bezirksbüro Gonten eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Einsprachen sind während der Auflagefrist, d. h. vom 19. Oktober bis 17. November 2022, schriftlich und begründet beim Bezirksrat Gonten, Loretto 8a, 9108 Gonten, einzureichen.

Gonten, 15. Oktober 2022
Bezirksrat Gonten

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