Öffentliche Auflage Teilzonenplan Sütterli

Öffentliche Auflage und Annahmebeschluss: Teilzonenplan Sütterli, Gontenbad, Bezirk Gonten – geringfügige Änderung

Gestützt auf Art. 47 Abs. 1 des kantonalen Baugesetzes (BauG) wird der Teilzonenplan Sütterli, Gontenbad, nach zweimaliger amtlicher Ausschreibung öffentlich aufgelegt. Es handelt sich um eine geringfügige Änderung des rechtskräftigen Nutzungsplans vom 18. Oktober 2011. Situationsplan und Planungsbericht liegen während 30 Tagen, vom 15. Oktober bis 14. November 2022 bei der Bezirksverwaltung Gonten, Loretto 8a, 9108 Gonten, öffentlich auf. Die Unterlagen können hier heruntergeladen oder nach Terminvereinbarung, Telefon 071 794 12 19, im Bezirksbüro Gonten eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Teilzonenplanänderung kann gestützt auf Art. 47 Abs. 3 BauG innert der Auflagefrist, d. h. bis 14. November 2022 beim Bezirksrat Gonten, Loretto 8a, 9108 Gonten, schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Annahmebeschluss

Gestützt auf Art. 48 Abs. 1 BauG werden geringfügige Änderungen des Nutzungsplans vom Bezirksrat verabschiedet. Der Bezirksrat Gonten beschloss demnach: Der vom 15. Oktober bis 14. November 2022 aufzulegende Teilzonenplan Sütterli, Gontenbad, wird unter dem Vorbehalt der Erledigung allfälliger Einsprachen genehmigt.

Gonten, 11. Oktober 2022
Bezirksrat Gonten

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